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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Talente/Fachkräfte – Vermittlung

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für Alle, egal auf welchem Kommunikationskanal getroffenen Vereinbarungen zwischen der SalesGateGroup AG (nachfolgend SGG ) und dem Kunden (nachfolgend Kunde), welchem Personal vermittelt wird. Die langjährige Erfahrung in der Rekrutierung und der Ausbildung von Sales – Quereinsteigern oder ausgewiesener Sales Fachkräften sowie deren punktgenaue Selektion, geben Ihnen als Kunde die Sicherheit, nur mit geeigneten Bewerbern in Kontakt zu kommen. Wir arbeiten ausschliesslich nach dem Erfolgsprinzip. Ein Honorar beanspruchen wir erst dann, wenn es zu einem definitiven Anstellungsverhältnis mit dem von uns vermittelten Bewerber/Talent gekommen ist. Soweit die SGG mit dem Kandidaten keinen schriftlichen Vertrag abschliesst, hat der Kandidat keinerlei Gebühren für die Vermittlung zu entrichten; diese sind mit Bezahlung der Vermittlungsgebühr durch den Kunden vollständig gedeckt.

 

  1. Leistungsumfang
    Bei Vertragsabschluss wird eine Vermittlungsgebühr für unsere Aufwendungen verrechnet. In den Aufwendungen enthalten sind Personalwerbung, Interviews mit Bewerbern, Beratung, Kurzbeurteilung, Korrespondenz, Evaluation und bei Quereinsteigern die vollumfängliche Schulung in unserem SalesLab (Modul 1-6). Der Kunde bekommt auf Wunsch Zugang zu unserem „Kundenbereich“ auf www.salesgategroup.com in dem unsere Talente mit Kurzprofilen hinterlegt sind. In diesem Bereich gelten die gleichen Bedingungen wie unter Punkt 4 dieser AGB beschrieben. Desweiteren gehört zum Leistungsumfang der SGG eine psychologische, KI basierte Bewertung der Kandidaten aufgrund des Analyseverfahrens der „Big 5“ im Hinblick auf die Eignung als Sales Mitarbeiter. Die Herausgabe der Analyse ist nur nach vorangehender Zustimmung des Kandidaten möglich. Unsere auf die Talente und Kunden zugeschnittenen Onboarding – Programme, Trainings und Schulungen werden individuell zusammengestellt und somit individuell angeboten.
  2. Vermittlungshonorar
    Verlangen Sie bitte unsere Honorarliste.
  3. Leistungsumfang
    Das Honorar gemäss vorstehender Berechnung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist nach Zustellung der Rechnung innert einer Zahlungsfrist von 15 Tagen zu begleichen. 50% der Summe werden nach Vertragsunterzeichnung des Kandidaten mit dem Kunden fällig, 50% nach Ablauf von 2 Monaten nach Arbeitsaufnahme. Wird dem Kandidaten innert der Probezeit (max. 3 Monate) gekündigt, besteht Anspruch auf Rückzahlung von 50% der Vermittlungsgebühr durch die SGG. Bevor die Rückzahlung durchgeführt wird, schlägt die SGG dem Kunden alternative Kandidaten vor. Nach Ablauf der Probezeit (max. 3 Monate) erlischt jeglicher Anspruch gegenüber der SGG.
  4. Schutzklausel
    Die Bewerbungsdossiers sind Eigentum der SGG. Sie dürfen nicht an Drittpersonen weitergegeben werden. Sollte ein Bewerber innerhalb von 6 Monaten, nach durch uns erfolgter Präsentation an den Kunden (gilt für alle Kommunikationskanäle der SGG), eine Stelle beim Kunden antreten, ist das unter Ziff. 2. beschriebene Erfolgshonorar vollumfänglich geschuldet.
  5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG), des schweizerischen Obligationenrechtes (OR), sowie den entsprechenden Verordnungen und Weisungen. Die Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist NiederweningenSchweiz.

SalesGateGroup AG
November 2023